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Impressionen aus MV (Gelesen: 2025 mal)
Christoph Suter
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Corruptissima re publica
plurimae leges!

Beiträge: 2561
Basel
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Re: Impressionen aus MV
Antwort #15 - 11.09.09 um 11:02:12
 
perle schrieb am 11.09.09 um 10:28:40:
bleibt aber die immer noch offene frage, warum das BVerfG dann nicht die ausnahmeregelungen komplett geschleift hat.........

Hier die Antwort:

Frage ist somit vielmehr, ob der Staat seine Pflicht, positive Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu ergreifen, verletzt, wenn er davon absieht, die Nichtraucher wirkungsvoll durch ein allgemeines Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden zu schützen. Sie ist vom Strassburger Gerichtshof im Dezember 2004 negativ beantwortet worden.

Eines steht fest: Endlösungen, welcher Art auch immer, sind verfassungsrechtlich verpönt.


Auszug aus dem Gutachten "Grundrechtliche Grenzen des Passivraucherschutzes" von Prof. Dr. iur. Andreas Auer, Professor für Staatsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Genf.
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xila
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... hat meistens recht
;)

Beiträge: 2500
Re: Impressionen aus MV
Antwort #16 - 11.09.09 um 12:27:35
 
perle schrieb am 11.09.09 um 10:28:40:
xila schrieb am 11.09.09 um 09:31:49:
Die Verfassungswidrigkeit ergab sich aus der Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen. 


bleibt aber die immer noch offene frage, warum das BVerfG dann nicht die ausnahmeregelungen komplett geschleift hat.........


Ich erklär's nochmal.  Smiley

1) Die Regierung hat das Recht, den Nichtraucherschutz durch Einschränkungen zu regeln.

2) Dabei wird - ohne Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht - vorausgesetzt, daß die Notwendigkeit eines solchen Schutzes gegeben ist und durch die Regierung ausreichend geprüft wurde.

3) WELCHE Maßnahmen die Regierung dafür für geeignet hält, bleibt ihr überlassen. Auch hier wird vorausgesetzt, daß sie das sorgfältig genug geprüft hat.

4) Die Regierung hatte sich für eine Regelung mit Ausnahmen entschieden. Dazu war sie berechtigt, ebenso wie sie dazu berechtigt gewesen wäre, ein vollständiges Rauchverbot zu verhängen. Sie war aber nicht berechtigt, mit der von ihr getroffenen Regelung bestimmte Teilbereiche der Gastronomie gegenüber anderen Teilbereichen zu benachteiligen.

5) Verfassungswidrig waren diese Benachteiligungen, nicht das Rauchverbot an sich.

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Was nützt einem Gesundheit, wenn man sonst ein Idiot ist? (Theodor W. Adorno)
 
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Motorhead
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Am Anfang war das Am...

Beiträge: 284
Niedersachsen
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Re: Impressionen aus MV
Antwort #17 - 11.09.09 um 13:54:45
 
Wobei die Anmerkung des Gerichtes zum totalen Rauchverbot ein "Obiter dictum", also völlig überflüssig, war.
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Terrx
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Einheit in Vielfalt war
bis zur FCTC-Konvention

Beiträge: 1824
Re: Impressionen aus MV
Antwort #18 - 08.05.10 um 22:30:33
 
Es gibt sie noch, die schönen Ecken Mecklenburgs.

200m² Raucherraum(also alles Überdachte und Ummauerte), bestes Essen, Einlaß für alle zwischen 0 und 100 Lebensjahre, Aschenbecher in ständiger Reichweite, Frohsinn, Bandmusik, beste Laune und nichtmal ein Schild für Rauchen erlaubt oder verboten irgendwo.

Selbst erlebt. Smiley
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« Zuletzt geändert: 08.05.10 um 22:31:24 von Terrx »  
 
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