raucherdiskriminierung.eu schrieb am 19.12.08 um 18:33:01:Nun kommt doch die Raucherpolizei... Krank...
[urlhttp://www.express.de/nachrichten/region/koeln/raucher-razzia-in-den-koeln-arcaden_artikel_1225960031399.html]Raucherpolizei in Köln[/url]
Wahnsinn! Bin sehr enttäuscht, aber leider gibt es offensichtlich auch in Köln fanatische Ordnungswüter, die die aktuelle Gesetzeslage nicht kennen!
Hier ein Auszug aus: "Nichtraucherschutz - Antworten auf häufig gestellte Fragen", gefunden auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW,
http://tinyurl.com/yuhjj7 :
<< Was gilt für Gaststätten innerhalb von Einkaufszentren?
Einkaufszentren als solche unterliegen -wie Kaufhäuser generell- keinem gesetzlichen Rauchverbot.
Wenn innerhalb von Einkaufszentren allerdings Restaurants, Imbissstände, Eiscafés oder Bäckereien mit Verzehrangebot an Ort und Stelle betrieben werden, gelten für diese die Regelungen wie sie für Gaststätten bestehen.
Das bedeutet, dass das Rauchen in dem gesamten der Gaststätte zugehörigen Bereich, grundsätzlich verboten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es einen umschlossenen Gastraum gibt oder die Gastfläche sich frei innerhalb des Einkaufszentrums befindet.
In Abgrenzung dazu wird die nicht zur Gaststätte gehörige allgemeine Lauffläche des Einkaufszentrums nicht vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst. Hier obliegt es dem Hausrechtsinhaber ein Rauchverbot festzulegen.>> (Zitat Ende, Hervorhebung von mir)
Vor diesem Hintergrund ist es mehr als ungeheuerlich, von rauchenden Gästen 35 Euro zu verlangen! Hoffentlich wird dies ein juristisches Nachspiel haben.