Quote: in unserem Betrieb (Autohaus) gilt ab dem 01.07.2007 ein generelles Rauchverbot für alle Mitarbeiter. Raucherecken/Unterstände werden zur Verfügung gestellt.
Dagegen wird man rechtlich wohl nichts machen können.
Quote: Der Mitarbeiter z. Bsp. der Verkäufer - ebenfalls ein Raucher - , der dem Kunden gegenübersitzt, darf nicht rauchen.
Meine Frage: ist das so statthaft, oder verstößt diese Regelung gegen das Gleichbehandlungsgesetz o.ä.?
Grundsätzlich kann vom Arbeitnehmer ein Verhalten verlangt werden, was man dem Kunden durchgehen lässt, z.B. wird ein unfreundlicher Kunde nicht gleich rausgeschmissen, während ein unfreundlicher Verkäufer deshalb sofort einen Rüffel bekommen kann.
Dennoch könnte die Vorschrift als rechtlich unangemessen angesehen werden, weil man bestimmte Begründungen hierfür nicht anwenden kann, wenn für Kunden andere Regelungen gelten.
Allerdings haben wir es hier nicht mit einem Fall des Allg. Gleichbehandlungssetzes zu tun.
Aus Gründen des Arbeitsschutzes kann man wiederum argumentieren, dass eine Gleichbehandlung der Mitarbeiter mit den Kunden erfolgen müsse, was aber vermutlich wenn überhaupt höchstens dazu führt, dass auch für Kunden dann Rauchverbot gelten muss.
Die Chancen des Rechtsweges sind in diesem Fall also mehr als fraglich.