http://tinyurl.com/42sdh8Immer mehr Krankenhäuser bewerben sich um das Zertifikat für eine "Rauchfreie Gesundheitseinrichtung" in Bronze, Silber und Gold. Ab 30 Punkten gibt es das bronzene Zertifikat, ab 126 Punkten in Silber. Erst wenn ein Unternehmen jeglichen blauen Dunst von seinem Gelände verbannt, alle Punkte des Audits erfüllt und das mindestens drei Jahre durchgehalten hat, gibt es das Zertifikat in Gold.
Informationen dazu findet man unter
http://www.rauchfreie-krankenhaeuser.de.
Bronze ZertifikatMit dem Bronze Zertifikat werden Sie ausgezeichnet, wenn eine Arbeitsgruppe für das Projekt Rauchfreies Krankenhaus besteht, Sie eine Strategie für die Umsetzung entwickelt haben und Ihre Mitarbeiter ausführlich über das Vorhaben informiert sind.
Auf Basis der Selbsteinschätzung beinhaltet das die Umsetzung der Punkte 1 und 2 des Europäischen Kodex zu mehr als 75% (mind. 30 Punkte).
Das Silber Zertifikatsetzt die Umsetzung der Standards 1 bis 10 des Europäischen Kodex zu 75% voraus (mind.126 Punkte).
Es wird besonderer Wert auf die Qualität der Umsetzung der Standards 4 Tabakentwöhnung und 5 Schutz vor Tabakrauch gelegt. Das bedeutet, dass das Krankenhausgebäude rauchfrei und Rauchen ausschließlich in gekennzeichneten Außenbereichen erlaubt ist. Ausnahmen (z.B. für spezielle Psychiatriebereiche, Palliativstation) müssen erläutert werden. Raucherberatung und Angebote der Tabakentwöhnung müssen fest in den Behandlungsplan der PatientInnen integriert sein.
Das Gold Zertifikatsetzt die vollständige Umsetzung der Europäischen Standards 1-10, ein Gesamtergebnis von 168 Punkten (100%), über drei Jahre in Folge voraus und gewährleistet eine
komplette Rauchfreiheit (im Gebäude sowie auf dem Gelände), ein systematisches Programm zur Tabakentwöhnung und eine regelmäßige Überwachung der Strategie.
aus der Befragung Silber-zertifizierter Krankenhäuser im
Deutschen Netz Rauchfreier Krankenhäuser:
http://tinyurl.com/48j54wDer öffentlich geäußerte politische Wille, das Rauchen weiter einzugrenzen und als Krankheitsbild zu sehen, hat mit dazu beigetragen als Unterstützung die Klinik zertifizieren zu lassen. Anerkennung der Tabakabhängigkeit als weiter behandlungsbedürftige Suchterkrankung
In sechs Klinken haben Verstöße von Patienten gegen die Rauchverbote noch weiter gehende Konsequenzen
• Verwarnung bis Entlassung
• erste und zweite Verwarnung, danach möglicherweise Entlassung
• schriftliche Verwarnung;
• Beendigung der Rehamaßnahme und Abreise nach einmaliger Verwarnung
• Belehrung-Ermahnung - Abreise vorzeitig
• zuerst "gelbe Karte" ,dann ggf. Entlassung