http://tinyurl.com/659qyb"Nach Meinung des Verfassungsrechtlers Prof. Ruppert Scholz muss wohl auch im Saarland der Nichtraucherschutz modifiziert werden.
Hier werden Jugendliche bis 18 Jahren nicht an einem Besuch in einer Raucherkneipe gehindert. Und dass selbst hergestellte Speisen in Räumen, in denen geraucht werden darf, nicht angeboten und verzehrt werden dürfen, ist auch nicht zu finden. Das Schlupfloch mit den „inhabergeführten“ Kneipen muss wohl geschlossen werden. Diese Sicht wird auch von Gesundheitsminister Gerhard Vigener bestätigt. Er kündigt an, zusammen mit dem Gastwirte-Verband im September nach einer Lösung zu suchen.
Nach Ansicht von Scholz ist jedoch das Urteil sofort (!) umzusetzen."
Ausgerechnet der Rechtsvertreter eines der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht fordert also eine Verschärfung des saarländischen Modells durch die zusätzlichen Vorgaben des BVG-Urteils:
- Kein Einlass von Jugendlichen unter 18 (auch nicht in Begleitung des Erziehungsberechtigten???)
- Kein Verzehr-Angebot (auch nicht von mitgebrachten Speisen???)
- 75qm-Begrenzung
Im Saarland gilt bisher die Regelung der sog. "inhabergeführten Kneipe". Dort ist keine der drei Einschränkungen des BVG-Urteils vorgesehen, lediglich die vom BVG gestrichene Vorgabe, dass keine Angestellten beschäftigt werden dürfen. In den ersten Presseberichten hieß es noch "Nur die Nichtraucherschutzgesetze von Saarland und Bayern sind somit verfassungskonform".
Bei einem Wegfall der Angestelltenklausel, die vom BVG gekippt wurde wäre diese eine verträgliche Lösung für das Saarland. Das nun ausgerechnet ein Rechtsvertreter der Wirtseite den Gesundheitsminister des Saarlandes in die andere Richtung berät ist eine Unverschämtheit.
Bleibt jetzt erstmals die Hoffnung dass die DEHOGA die Interessen ihrer Mitglieder in den anstehenden Verhandlungen besser vertritt.
Und wenn es nächstes Jahr zu einer rot/grün/roten-Regierung kommt folgt das absolute Rauchverbot.