gute Zusammenfassung der Urteils:
http://tinyurl.com/58sga4- 75qm-Lösung (entscheidend ist der Gastbereich)
- kein generelles Verbot von zubereiteten Speisen, lediglich Einschränkung auf kalte oder einfach zubereitete warme Speisen
- keine Zugangsbeschränkung für "Minderjährige"
- Shisha-Clubs erhalten keine Ausnahmeregelung (damit sind allerdings auch keine Raucherclubs möglich)
Jetzt liegt der Ball wieder bei der Politik bis Ende 2010 das Nichtraucherschutzgesetz entsprechend anzupassen. Zur Zeit CDU-Alleinregierung. Neuwahlen im Herbst 2009.
Hier erste Reaktionen der Parteien:
http://tinyurl.com/64ccdo"Gesundheitsminister Gerhard Vigener (
CDU) kündigte eine rasche Novellierung des Gesetzes an. Das Gericht habe das geltende Gesetz «in weiten Teilen» bestätigt, fügte er hinzu. Justizstaatssekretär Wolfgang Schild betonte ebenfalls, dass der Unterschied zur bisherigen Regelung «nicht riesig» sei. Daher werde sich «in der Praxis» nichts Wesentliches ändern. Es sei für kleine Gaststätten typisch, dass diese sehr oft inhabergeführt seien und dort Familienangehörige aushelfen würden.
SPD-Fraktionsvize Cornelia Hoffmann-Bethscheider forderte bei einer Gesetzesänderung einfachere Regelungen. Es könne nicht sein, dass «so viele Ausnahmetatbestände» bestünden. Genau dies habe das Gericht mit seinem Urteil kritisiert.
FDP-Fraktionsvize Manfred Baldauf pochte erneut auf eine Abschaffung des Rauchverbots. Der Wirt müsse selbst entscheiden können, ob in seiner Gaststätte geraucht werden dürfe oder nicht und das am Eingang kenntlich machen.
Aus Sicht von
Grünen-Chef Hubert Ulrich bedeutet das Urteil einen Rückschritt für den Nichtraucherschutz. Er forderte ein Rauchverbot ohne Ausnahmen. Dies käme auch den Wirten entgegen, die sich durch Ausnahmeregelungen benachteiligt fühlten. Er regte erneut eine bundeseinheitliche Regelung über das Arbeitsschutzgesetz an."