Berlin-Mindplayer schrieb on 05.01.10 um 12:45:12:
hatte ich auch gelesen...das Interessanteste daran fand ich, dass die Verordnung keinerlei Sanktionen beinhaltet bzw. auch nicht daraus hervorgeht wie etwaige Verstöße dagegen geahndet werden sollen.
Ja richtig, aber der Betreiber der Roll- bzw. im Amtsdeutsch Fahrtreppe hat natürlich das Hausrecht inne, und meines Wissens nach werden die Rolltreppen bei der Bahn und im hiesigen ÖPNV auch schon fleißig mit entsprechenden Verbotspiktogrammen, für Fahrräder gleich mit, versehen.
Auch mich stört hier wieder einmal der Aktionismus seitens der EU, alles über Richtlinien regeln zu müssen, wobei ich allerdings gerne zugebe, daß mir persönlich die Benutzung einer Rolltreppe mit Fahrrad, vor allem vollbeladen mit Gepäcktaschen auf Radreisen, zu riskant ist.
Das war aber schon immer meine eigene Entscheidung, und die sollte auch jeder für sich selbst treffen. Mein Partner z. B. hat mit Rädern auf Rolltreppen noch nie ein Problem gehabt und sich um meines gleich mit gekümmert, wenn kein Aufzug zur Verfügung stand.
Daran wird sich künftig nichts ändern, auch wenn Opa oder Oma Motzki sich bemüßigt fühlen sollte, den Ordnungshüter zu mimen.
Gruß
evarix