mueller1965 schrieb on 01.11.10 um 13:00:24:
@zora
wenn ein Hotelier sagt, die Bar ist nur für Hotelgäste, was ist den daran öffentlich. Es ist ihm auch eine geschlossene Gesellschaft erlaubt und die ist nur den Hotelgästen bzw. diesem Personenkreis der namentlich bekannt ist zugänglich. So ist der Verordnung genüge getan!
die hotelbar ist doch nichts anderes als jede andere bar auch, nur dass hier eben noch ein hotel drumrum ist.
oder noch mal anders: der hotelier vermietet zimmer (wenn dort nicht ausdrücklich das rauchen untersagt ist, kann dort jeder "mieter" machen, was ihm paßt - also rauchen oder nicht - genau wie in jeder anderen angemieteten und damit privaten behausung auch).
darüberhinaus bietet der gastwirt unter seinem dach eine reihe von serviceleistungen und freizeivergnügungen an, die man wahrnehmen kann, aber nicht muss. sie müssen aber allen gästen zugänglich sein, wenn sie teil des angebots sind. du würdest ja auch nicht gern auf den pool verzichten, wenn du ein hotel mit pool gebucht hast und dafür natürlich auch zahlst, nur weil dort der tauchsportverein flitzpiepe eine geschlossene gesellschaft abhält. der wirt müßte dir in diesem fall also vorher sagen, dass es im zeitraum xy keine öffentliche poolbnutzung gibt (weil der pool in diese zeitraum privatisiert wurde) und du könntest entscheiden, ob du das zimmer trotzdem nimmst oder nicht.
von daher ist es vollkommen egal, ob die hotelbar nur für hotelgäste reserviert ist oder nicht, sie ist teil eines öffentlichen (hotel-)raums, genau wie der frühstückssaal oder die sauna.
ausnahme:
miete das ganze hotel, dann ist auch die bar teil dieser privaten und damit (nun wirklich) geschlossenen gesellschaft.