Fietje schrieb on 05.07.13 um 16:51:55:
Das geht auch ohne Richter und ein aktuelles Beispiel kenne ich von meinem Vermieter. Im Wohnzimmer rauche ich immer an der gleichen Stelle, und das hat nach 6 Jahren eine gewisse Nikotinverfärbung zur Folge. Jetzt verlangt der Vermieter, dass ich Malerarbeiten bezahle. Wenn nicht, dann droht er damit, dass er auch aus einem anderen Grund kündigen könnte. Der so genannte "Eigenbedarf" geht immer! In meinem Fall nennt der Vermieter die Geldanlage als Argument. Angenommen, er wollte das Haus gewinnbringend verkaufen, dann wäre das ebenso "Eigenbedarf".
Zu Schönheitsreparaturen wie Streichen etc. bist du aber vermutlich sowieso in deinem Mietvertrag in mehr oder weniger regelmäßigem Turnus verpflichtet. Viele machen das zwar erst beim Auszug, und wird die Wohnung dann in ordentlichem Zustand übergeben, beschwert sich darüber normalerweise auch keiner, aber eigentlich gehört das schon zur Instandhaltung der Mietsache.
Bis hierhin ist dein Vermieter also wohl im Recht, auch wenn er ziemlich kleinkariert auftritt. Vielleicht macht er sich ja Sorgen, eines Tages nach deinem Ableben eine total verratzte Wohnung auf eigene Kosten instandsetzen lassen zu müssen? So selten kommt das nämlich nicht vor, und das kann für den Vermieter schon ganz schön teuer werden.
Er kann jedenfalls, wenn nach einer gewissen Mietdauer die Wohnung an irgendeiner Stelle "abgewohnt" wirkt, eine Renovierung verlangen, sofern die Renovierungspflicht im Mietvertrag steht. Da würde ich an deiner Stelle eine friedliche Lösung anstreben, vermutlich ist er ja schon zufrieden -sofern das Klima zwischen euch noch nicht total vergiftet ist -, wenn du ihm sagst: Bis dann und dann (ein Zeitpunkt, zu dem es dir passend erscheint) will ich ohnehin renovieren, dann wird das Streichen an dieser Stelle auch gleich miterledigt.
Dass Eigenbedarf möglich sei, um das Haus gewinnbringend verkaufen zu können, ist allerdings totaler Quatsch. In solchen Fällen gilt immer noch der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Eigenbedarf bedeutet, der Vermieter benötigt die Wohnung entweder für sich selbst oder für einen nahen Familienangehörigen, und wenn er diesen Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat, kannst du ihn verklagen.
Ich verstehe die Vermieter aber ohnehin nicht, die solche Kopfstände wegen der Renovierungen machen und dauernd über Kosten jammern, die ihnen nach Auszug ihrer Mieter entstanden seien. Ich vermiete meine Wohnungen grundsätzlich unrenoviert, weil das weniger Konfliktpotential bietet.