Verkäufer von Tabakwaren dürfen Schockbilder und Warntexte auf Zigarettenpackungen mit Steckkarten verdecken. Es gebe keine rechtliche Grundlage für ein Verbot, entschied das Landgericht Berlin am Dienstag.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale kann in Berufung gehen. Dass er überhaupt geklagt hat, liegt an zweierlei: Erstens dem idiotischen Lobbyklagerecht, das es früher zurecht nicht gab, zweitens dem Umstand, dass die Verbraucherzentralen sich nicht um (Verb)Raucher scheren, sondern als hauptsächlich vom Staat bezahlte Organisationen dessen Agenda verfolgen.